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OLG Hamm (9 U 51/92) | Datum: 09.10.1992
»Bei der Prüfung der Erforderlichkeit ist der Geschädigte im Rahmen des Zumutbaren gehalten, einen wirtschaftlichen Weg zu wählen und damit dem Rechtsgedanken des § 254 Abs. 2 BGB Rechnung zu tragen. Dies gilt [...]